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Stuttgart Q2 2026: Gutachterausschuss – €/m² und Umsätze nach Stadtbezirk

Der Q2‑Bericht 2026 des Stuttgarter Gutachterausschusses weist für H1 Wiederverkauf im Schnitt mit 4.153 €/m² (gegenüber 4.225 €/m² Ende Q1) und Neubau mit 8.733 €/m² (gegenüber 8.706 €/m²) aus. Wir zeigen Bezirksmittelwerte, Verkaufszahlen und was Käufer vor Geboten prüfen sollten.

Gründerzeit‑Wohnhaus in Stuttgart‑West mit TV‑Turm‑Silhouette.

Was der Q2‑2026‑Bericht abdeckt

Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart wertet vierteljährlich die Kaufpreissammlung aus. Der Bericht Q2/2026 umfasst alle bis Ende Juni 2026 registrierten Kaufverträge. In H1 2026 wurden 2.616 Eigentumsüberschreibungen gezählt; der Geldumsatz lag bei 1,265 Mrd. €, beides im historischen Vergleich robust (Transaktionen über dem 10‑Jahres‑Mittel von 2.403). Beim Wohnungs‑/Teileigentum wurden 1.827 Verkäufe und 630 Mio. € Umsatz registriert; beide Größen liegen über den H1‑Durchschnitten der letzten zehn Jahre. Neubau‑ und Umwandlungsverkäufe legten gegenüber dem Vorjahr deutlich zu, der Wiederverkauf ging zurück. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Stadtweit lagen die H1‑2026‑Durchschnittspreise (jeweils ohne Stellplatzanteile) bei 8.733 €/m² im Neubau und 4.153 €/m² im Wiederverkauf. Zum Ende Q1 2026 betrugen sie 8.706 €/m² bzw. 4.225 €/m². Damit stieg der H1‑Laufwert im Neubau um rund 0,3 % und sank im Wiederverkauf um rund 1,7 %. Die teuerste einzelne Wohnung in H1 erzielte 14.168 €/m²; die günstigste lag bei 1.277 €/m². ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Nach Teilmärkten weist die Geschäftsstelle in H1 2026 aus: 109 Neubauverkäufe (+62,7 % j/j), 154 Umwandlungen (+49,5 % j/j) und 1.433 Wiederverkäufe (−8,1 % j/j). Diese Zahlen sind deskriptiv und kein Wertermittlungsersatz. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

€/m² nach Stadtbezirk in H1 2026 (Mittelwerte und Spannen)

Der Ausschuss veröffentlicht H1‑2026‑Durchschnittspreise je Stadtbezirk (getrennt nach Neubau und Wiederverkauf) sowie beobachtete Mindest‑/Höchstwerte in €/m². Beispiele für Wiederverkauf (ohne Neubau; H1‑Mittelwerte, Verkaufszahlen in Klammern): - Stuttgart‑Nord 5.344 €/m² (34); Stuttgart‑Mitte 4.900 €/m² (38); Stuttgart‑Süd 4.884 €/m² (59); Stuttgart‑West 4.682 €/m² (93); Stuttgart‑Ost 4.371 €/m² (67); Vaihingen 4.253 €/m² (31); Sillenbuch 3.862 €/m² (50); Möhringen 3.858 €/m² (57); Bad Cannstatt 3.594 €/m² (98); Zuffenhausen 3.519 €/m² (23); Wangen 3.245 €/m² (5); Plieningen 3.198 €/m² (33). In Ost reichten die Höchstpreise im Wiederverkauf bis 12.174 €/m². ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Bei Neubau‑Mittelwerten in H1 (Verkäufe in Klammern) zählen zu den höchsten: Stuttgart‑West 9.794 €/m² (21), Stuttgart‑Nord 9.271 €/m² (22), Bad Cannstatt 8.687 €/m² (23) und Vaihingen 8.423 €/m² (6). Bei einstelligen Fallzahlen sind die Mittelwerte nur als Orientierungsgröße zu verstehen. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Wichtige Einschränkung der Geschäftsstelle: Stellplätze sind in den €/m² nicht enthalten; atypische Geschäfte (z. B. unter Verwandten) werden herausgefiltert; und nur Fälle mit vollständigen Erwerberauskünften fließen ein. Bei sehr geringen Fallzahlen werden aus Datenschutzgründen keine Preise veröffentlicht. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Wo H1 2026 die Wiederverkaufspreise sanken – und wo sie stiegen

Auf Basis der H1‑Laufwerte per Ende Q1 gegenüber Ende Q2 2026 (jeweils kumuliert seit Jahresbeginn) zeigen sich im Wiederverkauf deutliche Richtungen in mehreren Bezirken: - Anstiege: Stuttgart‑Mitte 4.417 €/m² → 4.900 €/m² (+11,0 %); Weilimdorf 3.476 €/m² → 3.848 €/m² (+10,7 %); Stuttgart‑Nord 5.163 €/m² → 5.344 €/m² (+3,5 %); Bad Cannstatt 3.483 €/m² → 3.594 €/m² (+3,2 %); Vaihingen 4.189 €/m² → 4.253 €/m² (+1,5 %). Q1‑Vergleiche mit kleinen Fallzahlen sind vorsichtig zu interpretieren. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0126.pdf)) - Rückgänge: Zuffenhausen 3.802 €/m² → 3.519 €/m² (−7,4 %); Degerloch 4.975 €/m² → 4.661 €/m² (−6,3 %); Feuerbach 4.262 €/m² → 3.987 €/m² (−6,5 %); Plieningen 3.364 €/m² → 3.198 €/m² (−4,9 %); Stuttgart‑Süd 5.005 €/m² → 4.884 €/m² (−2,4 %); Stuttgart‑West 4.745 €/m² → 4.682 €/m² (−1,3 %); Stuttgart‑Ost 4.429 €/m² → 4.371 €/m² (−1,3 %); Möhringen 3.906 €/m² → 3.858 €/m² (−1,2 %); Sillenbuch 3.938 €/m² → 3.862 €/m² (−1,9 %). Größere Prozentänderungen aus sehr kleinen Q1‑Basen (z. B. Wangen, Münster, Stammheim) sind mit Vorsicht zu genießen. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0126.pdf))

Stadtweit beschreibt der Ausschuss die Wohnungspreise in H1 als weitgehend seitwärts; die „Preisentwicklung“-Grafiken für standardisierte Baujahre 1910/1990 zeigen, dass sich der Rückgang ab 2022 bis 2025–2026 abgeflacht hat. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Wo verkauft wurde: H1‑2026‑Fallzahlen nach Bezirken

Die Wiederverkaufsumsätze in H1 bündelten sich auf einige Bezirke. Wiederverkaufs‑Fallzahlen (ohne Neubau) lagen u. a. bei: Bad Cannstatt 98, Stuttgart‑West 93, Stuttgart‑Ost 67, Stuttgart‑Süd 59, Möhringen 57, Sillenbuch 50, Stuttgart‑Mitte 38, Stuttgart‑Nord 34, Plieningen 33, Vaihingen 31. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Neubauverkäufe waren geringer und ungleich verteilt. H1‑Zahlen u. a.: Bad Cannstatt 23, Stuttgart‑Nord 22, Stuttgart‑West 21; dazu einstellige Stückzahlen in mehreren Außenbezirken wie Vaihingen (6), Botnang (5), Weilimdorf (5), Ost (4) und Sillenbuch (4). Solche Mittelwerte reagieren empfindlich auf einzelne Projekte. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Stadtweit verschob sich die Zusammensetzung: mehr Erstverkäufe (Neubau) und Umwandlungen, weniger Wiederverkauf. Dieser Mix‑Effekt kann Bezirksmittelwerte bewegen, auch wenn vergleichbare Objekte auf Straßenniveau stabil sind. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf))

Vor dem Gebot: Was Sie in Stuttgart prüfen sollten

- Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Der Ausschuss trennt Neubau und Wiederverkauf; Stellplätze sind in den €/m² nicht enthalten. Wenn ein Maklerpreis den Garagenanteil einrechnet, rechnen Sie ihn für die Vergleichbarkeit heraus. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf)) - Wohnflächenstandard prüfen. In Exposés wird die Wohnfläche typischerweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) angegeben. Fragen Sie nach Messgrundlage und Plan; kleine Flächenabweichungen verändern den €/m² substanziell. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html?utm_source=openai)) - Offizielle Quellen nutzen. Stadt und Gutachterausschuss stellen die Quartals‑PDFs und ein Eigentumswohnungs‑Dashboard bereit. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/leben/bauen/grundstueckswerte/Marktberichte-und-Dashboard)) - Zur Einordnung kann beim Ausschuss eine „Immobilienwertauskunft“ (Richtwert) beantragt werden; in Stuttgart wird für Wohnungseigentum eine Gebühr von 240 € genannt. Ein vereidigter Sachverständiger kann zudem anonymisierte Auszüge aus der Kaufpreissammlung nach Maßgabe der Gutachterausschuss‑Regeln anfordern. ([stuttgart.de](https://www.stuttgart.de/medien/ibs/quartalsbericht-grundstuecksmarkt-stuttgart-0226.pdf)) - Bodenwerte: Für Häuser sind die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 online; für Wohnungen spielen sie nur indirekt hinein, helfen aber beim Einordnen von Ausreißern in gemischt genutzten oder hausähnlichen Einheiten. ([gis7.stuttgart.de](https://gis7.stuttgart.de/?utm_source=openai))

Dies ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung. Für Verträge und WEG‑Unterlagen wenden Sie sich an eine/n Notar/in und eine/n in Deutschland zugelassene/n Rechtsanwält/in; für bauliche und TGA‑Risiken einen Sachverständigen.

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