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Kommt eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung? Was die Parlamentsdebatte 2026 und die Positionen der Versicherer für Käufer und Hypotheken bedeuten

Im Bundestag wurden 2026 mehrere Anträge zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden beraten. Die Versicherer plädieren dafür, Elementarschutz zum Regelfall mit einer Opt‑out‑Lösung zu machen und eine staatliche Rückdeckung für Extremereignisse vorzusehen. Ein Gesetz gibt es noch nicht; Käufer sollten Versicherungsschutz, Nachweise und mögliche Anforderungen von Kreditgebern prüfen und mit weiterer Unsicherheit bis zum Erlass eines konkreten Gesetzes rechnen.

Zweifarbige Illustration: Reihenhäuser am Ufer eines angeschwollenen Flusses mit Wasserlinien an den Fassaden

Was hat das Parlament 2026 tatsächlich getan?

Der Bundestag hat 2026 mehrfach Anträge und Anhörungen zur bundesweiten Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Sturmschäden, Erdrutsch) geführt. In den Bundestagsunterlagen finden sich konkurrierende Vorschläge: etwa ein Antrag der Fraktion Die Linke, der eine solidarische Pflichtversicherung mit Fonds fordert, und andere Drucksachen mit unterschiedlichen Ausgestaltungen und Zeitplänen. Zahlreiche Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an Ausschüsse überwiesen und nicht als Gesetz verabschiedet. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw16-de-elementarschaeden-1158208?utm_source=openai))

Was die Koalitions‑/Regierungsunterlagen sagen

In parlamentarischen Anfragen und -antworten wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen: Demnach soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit Elementarbaustein angeboten werden, und im Bestand soll es einen Stichtag geben, an dem Policen erweitert werden, sodass Elementarschaden zum Marktstandard wird. Die Drucksachen verlangen einen konkreten Zeitplan und prüfen eine staatliche Rückdeckung oder einen Fonds. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/023/2102387.pdf?utm_source=openai))

Position der Versicherer (GDV und Branchenstimmen)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Positionspapiere und eine aktualisierte Q‑&‑A‑Seite veröffentlicht. Der GDV befürwortet ein Gesamtkonzept: Prävention, Elementarschutz als Regelfall mit Opt‑out, risikobasierte Lösungen für Hochrisikolagen und eine begrenzte staatliche Rückdeckung für außergewöhnliche Extremereignisse. In den GDV‑Daten (Update: 23.07.2026) werden Schadenszahlen genannt: Seit 2002 liegen die durchschnittlichen Elementarschäden bei rund 2 Mrd. €. Die Versicherer warnen zugleich, dass eine isolierte, nicht abwählbare Pflichtversicherung rechtlich und tariflich problematisch wäre. ([gdv.de](https://www.gdv.de/gdv/themen/klima/fragen-und-antworten-zur-debatte-um-eine-elementarschaden-pflichtversicherung--202354?utm_source=openai))

Was das für Käufer und Hypotheken bedeuten könnte

Derzeit (21. September 2026) ist kein bundesweites Pflichtgesetz in Kraft; die Gesetzesdebatte ist fortlaufend, aber noch nicht abgeschlossen. Würde der Bundestag dem skizzierten Koalitionsansatz folgen, könnten praktische Folgen für Käufer sein: Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft werden standardmäßig Elementarschadenabsicherung enthalten; bestehende Policen könnten per Stichtag erweitert werden; und es könnte eine staatliche Rückdeckung/ein Fonds für Extremereignisse eingeführt werden. Dies sind dokumentierte Regierungs‑ und Branchenpositionen; sie ändern bislang nicht automatisch Vertragsbedingungen von Kreditgebern oder Käufern. ([dserver.bundestag.de](https://dserver.bundestag.de/btd/21/050/2105030.pdf?utm_source=openai))

Praktische Handlungsschritte für ausländische Käufer und Investoren

1) Prüfen Sie die bestehende Police: Bestätigen Sie schriftlich, ob die Wohngebäudeversicherung einen Elementarbaustein enthält und welche Gefahren (Hochwasser, Rückstau, Starkregen) benannt sind. 2) Fordern Sie vor der Beurkundung vom Verkäufer und vom Versicherer schriftliche Nachweise über Deckung und Ausschlüsse an. 3) Fragen Sie mögliche Kreditgeber gezielt, welchen Versicherungsnachweis sie verlangen und ob eine Opt‑out‑Lösung akzeptiert wird. 4) Bei Hochrisiko‑Lagen lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Versicherungsschutz verfügbar ist, in welcher Prämienklasse und ob eine staatliche Rückdeckung nach den jetzt diskutierten Modellen greifen würde. 5) Kalkulieren Sie mit Prämiensteigerungen und mit Übergangsregelungen zum Stichtag. Diese Schritte sind praktische Vorsorge und beruhen nicht auf einem bereits verabschiedeten Gesetz. ([gdv.de](https://www.gdv.de/gdv/themen/klima/fragen-und-antworten-zur-debatte-um-eine-elementarschaden-pflichtversicherung--202354?utm_source=openai))

Fazit: Zeitplan und Risiko

Es gibt laufende parlamentarische Beratungen und eindeutige Branchenvorschläge, aber Stand 21. September 2026 existiert keine verbindliche bundesweite Pflichtregelung. Der Bundestag hat mehrere Anträge beraten und Anhörungen durchgeführt; der GDV und große Versicherer schlagen einen Regelfall mit Opt‑out sowie eine begrenzte staatliche Rückdeckung vor. Ob und wann ein konkreter Gesetzentwurf mit klaren Stichtagen, Prämienregelungen oder einem Fonds verabschiedet wird, ist unklar. Diese Ungewissheit ist das Hauptrisiko für Käufer und Hypothekennehmer: Planen Sie mit Änderungen, sammeln Sie belastbare Nachweise und klären Sie Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss mit Ihrer Bank und dem Notar.

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