Bodenrichtwerte 2026 und Gutachterausschuss‑Auszüge (Berlin, München, Hamburg): Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung für ausländische Käufer
Wie Sie die amtlichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 finden, herunterladen und (falls nötig) amtliche Auszüge beim Gutachterausschuss in Berlin, München und Hamburg anfordern — praktische Schritte für Leser, die kein Deutsch sprechen.
Kurzfassung — das Wichtigste vorab
Bodenrichtwerte sind amtliche Durchschnittswerte des Bodenpreises in €/m², ermittelt von den örtlichen Gutachterausschüssen. Der hier behandelte Stichtag ist der 01.01.2026. Die Werte für 2026 werden über die jeweiligen Stadtportale bzw. das regionale BORIS‑System veröffentlicht; die Formate unterscheiden sich: interaktive Karten, herunterladbare CSV/PDF oder lizenzpflichtige Dauerauskünfte. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gutachterausschuss/marktinformationen/bodenrichtwerte/?utm_source=openai))
Benötigen Sie eine beglaubigte Auskunft für Steuer- oder Notarzwecke, so müssen Sie diese bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. dem Bewertungsamt anfordern; dafür gibt es in der Regel ein Formular. In München wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 am 09.06.2026 beschlossen. Prüfen Sie Gebühren und Ausstellungsformen vor Verwendung der Werte in Kaufentscheidungen. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/jcr%3Aa188230e-eae2-4304-b560-470fc1ea252c/010%20Antrag%20auf%20Bodenrichtwertauskunft_Std_2026.pdf?utm_source=openai))
Berlin — wo und wie Sie die Werte zum 01.01.2026 bekommen
In Berlin werden die Bodenrichtwerte 2026 auf den Seiten des Gutachterausschusses sowie über BORIS/Geoportal als Kartenebene veröffentlicht. Sie können per Adresse oder Flurstück in der Online‑Karte die Ebene Stichtag 01.01.2026 auswählen; Erläuterungen und Legenden liegen bereit. Für viele Zwecke ist das Online‑Portal kostenfrei nutzbar. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gutachterausschuss/marktinformationen/bodenrichtwerte/?utm_source=openai))
Schritt‑für‑Schritt: (1) Rufen Sie die Berliner Gutachterausschuss‑Seite für Bodenrichtwerte auf; (2) öffnen Sie BORIS oder das Geoportal; (3) geben Sie Straße oder Flurstück ein; (4) wählen Sie die Ebene 01.01.2026 und lesen Sie den Wert in €/m² sowie die Legende. Beglaubigte Auszüge beantragen Sie über die Kontaktlinks auf der Gutachterausschuss‑Seite. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gutachterausschuss/marktinformationen/bodenrichtwerte/?utm_source=openai))
München — Registrierung, Antrag und Gebühren
München stellt die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 über das BORIS‑/Bodenrichtwertportal bereit. Die Werte wurden am 09.06.2026 beschlossen. Für Einzelabfragen steht eine Online‑Suche zur Verfügung; für Vollauszüge oder wiederkehrenden Zugriff ist eine Registrierung und Lizenzierung möglich. Die Münchner Seite nennt für eine „Dauerauskunft“ zum Stichtag 01.01.2026 eine Basislizenz von 1.000,‑ €. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/infos/bodenrichtwertemuenchen.html?utm_source=openai))
Schritt‑für‑Schritt: (1) Rufen Sie die Bodenrichtwertseite der Landeshauptstadt München auf; (2) für eine einzelne Adresse nutzen Sie die Online‑Suche; (3) für beglaubigte Auskünfte oder Ausdrucke füllen Sie den „Antrag auf Bodenrichtwertauskunft“ aus und senden ihn an das Bewertungsamt/Gutachterausschuss. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten und gesonderten Gebühren. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/jcr%3Aa188230e-eae2-4304-b560-470fc1ea252c/010%20Antrag%20auf%20Bodenrichtwertauskunft_Std_2026.pdf?utm_source=openai))
Hamburg — Open‑Data‑Downloads
Hamburg stellt die Bodenrichtwerte 2026 als Open‑Data‑Satz auf dem Transparenzportal zur Verfügung: Sie können die 2026er CSV‑Datei und die Erläuterungs‑PDF direkt herunterladen. Das macht Hamburg für Offline‑Analysen (Import in Excel oder QGIS) besonders praktisch. Prüfen Sie stets die Erläuterungen zur Definition der Richtwertzonen und Nutzungsbeschränkungen. ([suche.transparenz.hamburg.de](https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/bodenrichtwerte-hamburg27?utm_source=openai))
Schritt‑für‑Schritt: (1) Rufen Sie den Datensatz „Bodenrichtwerte Hamburg“ im Transparenzportal auf; (2) laden Sie die CSV 2026 und die Erläuterungen als PDF herunter; (3) ordnen Sie die Flurstückskennziffern der CSV der städtischen Karten‑ oder Auskunftsseite zu oder fragen Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach, falls Unklarheiten bestehen. ([suche.transparenz.hamburg.de](https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/bodenrichtwerte-hamburg27?utm_source=openai))
Wie Sie die Werte nutzen, Grenzen und nächste Schritte
Verwenden Sie Bodenrichtwerte als Orientierungswert des Bodenpreises in €/m². Sie sind Durchschnittswerte für eine Zone und nicht der verbindliche Marktpreis für ein einzelnes Grundstück. Für eine grobe Schätzung multiplizieren Sie den Richtwert der Zone mit der Grundstücksfläche; für eine vollständige Wertermittlung sind Gebäudewert, Abschreibungen und lokale Besonderheiten zu berücksichtigen — ziehen Sie dazu Fachleute hinzu. Wenn Sie den Wert für Steuer‑ oder Notarztermine benötigen, lassen Sie sich einen amtlichen Auszug vom Gutachterausschuss ausstellen. ([berlin.de](https://www.berlin.de/gutachterausschuss/marktinformationen/bodenrichtwerte/?utm_source=openai))
Können Sie kein Deutsch lesen: benutzen Sie die Kartenviewer (visuell), importieren Sie CSV‑Daten in Excel und übersetzen Sie die Spaltenköpfe, oder beauftragen Sie Notar/Immobilienberater mit der Anforderung und Auslegung der Erläuterungen. Für rechtliche oder steuerliche Verbindlichkeit kontaktieren Sie einen deutschen Notar oder Steuerberater — diese Anleitung ist rein informativ.
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