Schritt für Schritt: beglaubigte englische Übersetzungen von Kaufvertrag, Grundbuchauszug und WEG‑Protokollen vor der Beurkundung
Wie Sie beglaubigte englische Übersetzungen von Kaufvertrag, Grundbuchauszug und WEG‑Protokollen vor der deutschen Beurkundung erhalten: wer autorisiert ist, wo Sie diese finden, übliche Sätze nach dem JVEG und Muster‑Beglaubigungsvermerke.
Überblick – warum Sie eine beglaubigte Übersetzung vor der Beurkundung brauchen
Notare beurkunden den Kaufvertrag in deutscher Sprache. Ausländische Käufer, die kein Deutsch lesen, lassen sich üblicherweise vorher eine englische Übersetzung geben, um den Vertrag prüfen und mit Beratern besprechen zu können. Öffentliche Stellen (z. B. das Grundbuchamt oder der WEG‑Verwalter) erwarten in der Regel deutsche Urkunden; eine von einem autorisierten Übersetzer beglaubigte Übersetzung ist der übliche Weg, um Dokumente für Sie und viele Behörden verständlich zu machen. Die Annahme liegt jedoch bei der jeweils zuständigen Stelle. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/Rundschreiben/2015/BNotKRS2015_11_Anlage.pdf?utm_source=openai))
Wer darf eine amtlich anerkannte „beglaubigte Übersetzung“ anfertigen
In Deutschland müssen beglaubigte bzw. für Behörden geeignete Übersetzungen von öffentlich bestellten und vereidigten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden. Diese Bezeichnungen (z. B. „beeidigt“ oder „öffentlich bestellt“) sind gebräuchlich. Die Namen und Kontaktdaten solcher Übersetzer finden Sie in der bundesweiten Dolmetscher‑ und Übersetzerdatenbank; diese Datenbank ist der maßgebliche Index, um eine Person zu finden, die für Gerichte und viele Behörden übersetzen darf. ([justiz-dolmetscher.de](https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/?utm_source=openai))
Wo Sie einen beeidigten Übersetzer finden (Praktische Schritte)
Suchen Sie in der bundesweiten Dolmetscher‑ und Übersetzerdatenbank online nach der Zielsprache und dem Bundesland, in dem die Immobilie oder der Notar liegt; dort steht, ob die Person öffentlich bestellt ist und für welche Sprachen. Wenn Ihnen ein Übersetzer von Verkäufer oder Notar empfohlen wird, prüfen Sie den Datenbankeintrag. Bewahren Sie die vollständige Stempelaufschrift und Adresse des Übersetzers – Behörden verlangen in der Regel ein Stempelbild mit Hinweis auf die öffentliche Bestellung. ([justiz-dolmetscher.de](https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/?utm_source=openai))
Übliche Kosten und Abrechnung (Womit Sie rechnen müssen)
Bei Übersetzungen für Gerichte und Behörden legt das Justizvergütungs‑ und ‑entschädigungsgesetz (JVEG) eine gesetzliche Berechnungsgrundlage fest. Übersetzungen werden nach Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) abgerechnet; § 11 JVEG nennt den Referenzsatz für editierbare Texte, für nicht editierbare oder besonders schwierige Texte gelten höhere Sätze. Private Übersetzer orientieren sich häufig am JVEG; der Endpreis hängt von Umfang, juristischer Schwierigkeit und Eilbedarf ab. Bei kurzen Dokumenten sollten Sie mit einigen Hundert Euro rechnen; ein mehrseitiger notarieler Kaufvertrag kostet typischerweise mehrere Hundert Euro. Für ein verbindliches Angebot lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben. ([gesetze-im-internet.edge.juris.de](https://www.gesetze-im-internet.edge.juris.de/jveg/__11.html?utm_source=openai))
Was Sie den Übersetzer fragen sollten – Lieferumfang und Stempel
Bitten Sie den Übersetzer um: 1) eine gestempelte, unterschriebene beglaubigte Übersetzung (ein Papieroriginal) mit der Stempelaufschrift und Adresse des Übersetzers; 2) eine kurze Bescheinigung auf der Übersetzung (Muster unten); und 3) eine eingesannte Kopie per E‑Mail. Bewahren Sie Originale und Scans für den Notar sowie für das Grundbuchamt / den WEG‑Verwalter auf. Der Stempel des Übersetzers sollte die erforderliche Formulierung enthalten (z. B. „Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“). ([cms-cdn.lmu.de](https://cms-cdn.lmu.de/media/lmu/downloads/international/studium/merkblatt_3_beglaubigungen.pdf?utm_source=openai))
Muster‑Beglaubigungsvermerk (Englisch und Deutsch)
Übersetzer verwenden kurze Bescheinigungen plus ihren Stempel. Fordern Sie die folgenden Formulierungen an; viele Übersetzer erstellen eine deutsche Fassung und eine englische Spiegelung. Beispiel (Englisch):
„I, [Name], publicly appointed and sworn translator for English and German (appointed by the [Name of Court]), hereby certify that the foregoing is a true and accurate translation of the original document presented to me on [date]. [Place], [date]. Signature and stamp: [Stempel mit der Aufschrift 'Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer' und Anschrift].“
Beispiel (Deutsch):
„Ich, [Name], öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin / öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für Englisch und Deutsch (bestellt durch das Landgericht [Ort]), bestätige hiermit, dass die vorstehende Übersetzung mit dem am [Datum] vorgelegten Urkunds‑Original vollständig und inhaltlich richtig übereinstimmt. [Ort], [Datum]. Unterschrift und Stempel: [Stempel mit der Aufschrift 'Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer' und Anschrift].“
Diese Formulierungen entsprechen der gängigen Praxis und den Stempelanforderungen, die deutsche Stellen nennen; Stempelaufschrift und Bestellung des Übersetzers müssen auf dem Dokument vermerkt sein. ([cms-cdn.lmu.de](https://cms-cdn.lmu.de/media/lmu/downloads/international/studium/merkblatt_3_beglaubigungen.pdf?utm_source=openai))
Praktische Risiken und Abschlussprüfungen vor dem Notartermin
Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Übersetzung die rechtliche Wirkung des deutschen Textes ändert: maßgeblich ist die beurkundete deutsche Fassung. Klären Sie im Vorfeld mit dem Notar, ob er die Übersetzung akzeptiert und ob er das Original mit Stempel des beeidigten Übersetzers oder nur eine Kopie für Ihre Unterlagen benötigt. Bestehen unterschiedliche Übersetzungen, lassen Sie Unstimmigkeiten vor der Unterzeichnung vom Notar klären. Bei Unsicherheit über die rechtliche Bedeutung verlassen Sie sich auf einen deutschen Rechtsanwalt oder den Notar – Übersetzer geben keine Rechtsberatung. ([bnotk.de](https://www.bnotk.de/fileadmin/user_upload_bnotk/Rundschreiben/2015/BNotKRS2015_11_Anlage.pdf?utm_source=openai))
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