Praktische Checkliste: Abgabenauskunft (Anliegerbescheinigung) des Verkäufers vor der Unterschrift erhalten
Wie Sie die kommunale Abgabenauskunft (Anliegerbescheinigung) beantragen, welche Steuern, Beiträge und Gebühren sie nennt, welche Unterlagen, die Bearbeitungszeiten, typische Gebühren und was die Bescheinigung nicht ersetzt.
Was die Abgabenauskunft (Anliegerbescheinigung) ist
In der deutschen Praxis ist die vom Käufer oft als „Abgabenauskunft“ bezeichnete Bescheinigung in der Regel die von der Gemeinde ausgestellte Anliegerbescheinigung – eine schriftliche Auskunft darüber, welche grundstücksbezogenen öffentlichen Abgaben und Beiträge an einem Flurstück hängen. Sie soll dem potenziellen Eigentümer aufzeigen, welche kommunalen, flurstücksgebundenen Abgaben (z. B. Erschließungs‑ und Straßenbaubeiträge) jetzt bestehen oder künftig anfallen können. Die staatlichen Verwaltungsportale beschreiben sie als den offiziellen Weg, um zu erfahren, welche „grundstücksbezogenen Abgaben“ einem Grundstück zugeordnet sind. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99012003012000/herausgeber/HE-8960274/region/060000000000?utm_source=openai))
Weil die Ausstellung unter kommunalem Recht erfolgt, schwankt die Bezeichnung und der Umfang je nach Bundesland und Kommune. Viele Verwaltungen verweisen in ihren Formularen auf das Baugesetzbuch (z. B. §§ 123–135 BauGB) und das jeweilige Kommunalabgabengesetz; das Formular der Landeshauptstadt München nennt Art. 5a KAG i.V.m. §§ 123 ff. BauGB als Rechtsgrundlage (Stand: 12.01.2026). ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Baureferat/beitraege_gebuehren/Formular-Anliegerbescheinigung----ausfuellbar---%28Stand-14.01.2026%29.pdf))
Was die Bescheinigung typischerweise ausweist
Gängige in der Bescheinigung aufgeführte Posten (kommunal unterschiedlich): Grundsteuer; Erschließungs‑ und Straßenbaubeiträge; Abwasser‑, Niederschlagswasser‑ und Abfallgebühren; Ausgleichs‑ oder Beitragsforderungen aus Sanierungsgebieten; Umlegungsausgleichsleistungen; bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge. Bundesweite Verwaltungsbeschreibungen und Landesportale nennen diese Kategorien als üblichen Inhalt einer Anliegerbescheinigung. In der Regel vermerkt die Bescheinigung, ob Beträge „bereits geleistet“, „offen“ oder „künftig zu erheben" sind. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99012003012000/herausgeber/HE-8960274/region/060000000000?utm_source=openai))
Wichtig: Nicht alle Kommunen verwenden dieselben Kategorien. Manche Bescheinigungen beschränken sich auf Erschließungs‑/Straßenbaubeiträge, andere führen zusätzliche Gebühren auf. Achten Sie auf die Formulierungen: Eine Auskunft, dass derzeit keine Erschließungsbeiträge anfallen, ist keine pauschale Garantie dafür, dass zum Beispiel Grundschulden der Bank oder Rückstände bei der Hausverwaltung nicht bestehen. ([bayernportal.de](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8867365689169?behoerde=88887100385&contrast=high&gemeinde=666856454699&plz=80331&utm_source=openai))
Wo und wie Sie die Bescheinigung bestellen (Schritt für Schritt)
1) Zuständige Stelle finden: Meist die Kämmerei/Kasse oder das Fachamt „Erschließung/Beiträge/Abgaben“ der Gemeinde (Kontaktdaten auf der Stadtseite). Größere Städte stellen ein Formular bereit; die Stadt München veröffentlicht ein Formblatt und eine Antrags‑E‑Mail (anliegerauskunft@muenchen.de). Das Münchener Formular nennt die erforderlichen Angaben und Gebühren. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Baureferat/beitraege_gebuehren/Formular-Anliegerbescheinigung----ausfuellbar---%28Stand-14.01.2026%29.pdf))
2) Genaue Identifikationsdaten beifügen: Gemarkung, Flurstück und – falls vorhanden – Grundbuchblattnummer. Gemeinden verlangen in der Regel einen Eigentumsnachweis oder ein rechtliches Interesse sowie einen Flurkartenauszug als Anlage. Das bundesweite Verwaltungsverzeichnis bestätigt Eigentumsnachweis und Flurkartenauszug als übliche Erfordernisse. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99012003012000/herausgeber/HE-8960274/region/060000000000?utm_source=openai))
3) Antrag stellen und Gebühr entrichten: Einreichung per Post oder E‑Mail ist üblich; manche Gemeinden bieten Online‑Formulare. Die Gebühren unterscheiden sich – München erhebt 25,00 €. Die Bearbeitungszeit ist meist kurz; Portale nennen circa 1 Woche. Fordern Sie ein datiertes, unterschriebenes Original oder ein elektronisch signiertes PDF an. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Baureferat/beitraege_gebuehren/Formular-Anliegerbescheinigung----ausfuellbar---%28Stand-14.01.2026%29.pdf))
4) Prüfungsumfang schriftlich festhalten: Fordern Sie ausdrücklich Auskunft über „alle grundstücksbezogenen Abgaben“ und lassen Sie sich angeben, ob Beträge „bereits geleistet, offen oder künftig zu erheben“ sind, damit die Antwort nicht nur einen Beitragstyp abdeckt. ([bayernportal.de](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8867365689169?behoerde=88887100385&contrast=high&gemeinde=666856454699&plz=80331&utm_source=openai))
Praktische Checkliste vor der Unterschrift (Einseitig)
- Fordern Sie vom Verkäufer die exakte Flurstückskennung (Gemarkung/Flurstück) und die Grundbuchblattnummer an. Bitten Sie den Verkäufer um eine kurze Vollmacht, wenn Sie die Auskunft in seinem Namen beantragen. - Beantragen Sie die Anliegerbescheinigung bei der zuständigen Gemeinde; legen Sie Eigentumsnachweis und Flurkartenauszug bei. Fordern Sie den vollen Prüfungsumfang und ein datiertes, unterschriebenes Schriftstück an. ([verwaltung.bund.de](https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99012003012000/herausgeber/HE-8960274/region/060000000000?utm_source=openai)) - Klären Sie Gebühr und Bearbeitungsdauer (München: 25,00 €; viele Gemeinden: circa 1 Woche). Planen Sie Fristen so, dass die Auskunft vor der Beurkundung vorliegt. ([stadt.muenchen.de](https://stadt.muenchen.de/dam/Home/Stadtverwaltung/Baureferat/beitraege_gebuehren/Formular-Anliegerbescheinigung----ausfuellbar---%28Stand-14.01.2026%29.pdf)) - Beschaffen Sie zusätzlich einen aktuellen Grundbuchauszug, prüfen Sie das Baulastenverzeichnis und – bei Eigentumswohnungen – erfragen Sie Rückstände beim Verwalter. Der Notar prüft Belastungen, Vormerkungen und Vorkaufsrechte; die Anliegerbescheinigung ersetzt diese Prüfungen nicht. ([notar-fetsch.de](https://www.notar-fetsch.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/02/Notar-Dr-Fetsch-Merkblatt-Immobilien-Kaufvertrag.pdf)) - Zeigt die Auskunft offene Forderungen, sprechen Sie mit Notar oder Rechtsanwalt über Verkäufer‑Tilgungspflichten, Treuhandhaltungen oder aufschiebende Bedingungen im Kaufvertrag. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.
Risiken und abschließende Empfehlungen
Die Anliegerbescheinigung ist eine nützliche, meist zügig ausgestellte kommunale Auskunft, ersetzt aber keine umfassende Titel‑ oder Grundbuchprüfung. Sie benennt in der Regel kommunale, flurstücksgebundene Forderungen; mögliche private Ansprüche, im Grundbuch eingetragene Grundschulden, Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder nicht offen gelegte Versorgungs‑Pfandrechte werden damit nicht vollständig ausgeschlossen. Der Notar koordiniert die Grundbuch‑ und Vorkaufsrechtsprüfungen und sorgt für die Löschung eingetragener Belastungen vor Auszahlung des Kaufpreises. Sprechen Sie mit Notar und Rechtsanwalt, wenn die Auskunft wesentliche offene Forderungen zeigt. ([notar-fetsch.de](https://www.notar-fetsch.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/02/Notar-Dr-Fetsch-Merkblatt-Immobilien-Kaufvertrag.pdf))
Sind Sie im Ausland, lassen Sie die Bescheinigung frühzeitig (mindestens 2–3 Wochen vor beabsichtigter Beurkundung) beschaffen, erteilen Sie ggf. eine Vollmacht und vereinbaren Sie im Kaufvertrag eine Tilgungs‑ oder Treuhandklausel für bestätigte kommunale Rückstände. Für Vertragsformulierung, steuerliche Folgen oder Treuhandregelungen wenden Sie sich bitte an einen deutschen Notar oder Rechtsanwalt.
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